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Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG

Hausanschrift:

Pension „Zum Biber“

Lauchaer Straße 38 A

06647 Bad Bibra
Tel.: +49 (0) 171 570 2598 (Rezeption)

Tel.: +49 (0) 34462 279 863 (Rezeption)

E-Mail: pension-biber@mail.de

als unselbstständige Zweigstelle betrieben von:

CL Serviceagentur
Inh. Christa Ludwig
Untere Krautgasse 40
06636 Laucha an der Unstrut

Tel.: +49 (0) 34462 279 863 (Verwaltung)
E-Mail: clservice@mail.de
St.-Nr.: 119/246/03927
USt-IdNr.: DE336179891

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

 

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner & Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

 

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder mit der gebuchten Kategorie vergleichbare Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

 

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Zimmerkategorie, der Personenzahl, der sonstigen Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste (Kürzung oder Verlängerung des Aufenthalts) wünscht und das Hotel dem zustimmt. 

 

5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bzw. das Hinterlegen einer Kaution zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag bzw. im Rahmen der Buchung schriftlich vereinbart werden.

 

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

 

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

 

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die eventuellen Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

 

4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der jeweilige Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

Praxisumsetzung der Stornierungsbedingungen mit Erstattungsrichtlinie (Pauschalisierung ersparter Aufwendungen, Staffelung der Rücktrittskosten, Zahlungsrückerstattungen & Fristen - Stornierung, Teilstornierung, verspätete Anreise/ Kürzung, verspätete Abreise/ Überziehung, Reiseabbruch/ vorzeitige Abreise, Nichtanreise):

 

Jede Stornierung bedarf der Schriftform (gerichtet an: CL Serviceagentur, Inh. Christa Ludwig, Untere Krautgasse 40, 06636 Laucha an der Unstrut mit Hinweis auf den mit der Buchung assoziierten Leistungsort am Betriebsstandort: Pension „Zum Biber“, Lauchaer Straße 38 A in 06647 Bad Bibra). Ihre schriftliche Stornierung ist nur gültig, wenn diese bei uns postalisch oder per E-Mail eingeht. Der Zeitpunkt des Posteingangs bzw. des Empfangs der E-Mail ist hierbei maßgeblich für die jeweilige Fristwahrung. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Bestätigung von uns.

 

Eine vollständige Rückerstattung erhalten Kunden für Stornierungen bis 14 Tage vor dem Anreisetermin. 

 

Gäste, die weniger als 14 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 8 Tage vor dem Anreisetag erfolgen. 

 

Bei einer späteren Stornierung unter 14 Tagen vor dem Anreisetermin versuchen wir, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Sollte uns dies nicht möglich sein, gelten folgende Bedingungen: 

 

Es wird bis 8 Tage vor dem Check-in bzw. Anreisedatum eine Rückerstattung in Höhe von 30 % für die 1. bis 8. Übernachtung Ihrer Buchung ausgegeben. Dies bedeutet, dass bis zu 8 Tage vor dem Anreisetermin eine Stornierungspauschale in Höhe von 70 % des Nettoübernachtungspreises (ggf. zzgl. Mehrwertsteuer, sofern ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegt, sowie ohne Anrechnung von eventuell zusätzlich gebuchten Verpflegungsleistungen) für die ersten 8 Übernachtungen fällig wird. Von den darauf eventuell folgenden, gebuchten Übernachtungen 9 bis 14 werden 50 % der Nettokosten als Abzug erstattet. Für die 15. Übernachtung und alle Folgenächte erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 100 %. Es wird somit ab der 15. ursprünglich gebuchten Nacht keine Rücktrittsgebühr mehr fällig, wenn die Stornierung bis 8 Tage vor dem Anreisetermin erfolgte. 

Danach gilt für Stornierungen unter 8 Tagen vor dem vereinbarten Check-in-Datum, bei Nichtanreise sowie bei vorzeitiger Abreise bzw. für Stornierungen nach bereits erfolgtem Check-in, dass 90 % der vereinbarten Beherbergungskosten für die ersten 8 nicht angetretenen (Folge-)Nächte nach der Stornierung und/ oder nach der vorzeitigen Abreise als Rücktrittspauschale in Rechnung gestellt werden (netto ggf. zzgl. Umsatzsteuer, sofern ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegt, sowie ohne Anrechnung von evtl. gebuchten Nebenleistungen bzw. Frühstück). Dies entspricht folglich einer anteiligen Rückerstattung in Höhe von 10 % des Nettoübernachtungspreises, geltend bis zur 8. Übernachtungen nach der wirksamen Stornierung bzw. nach dem Check-out mit Schlüsselrückgabe. Für die 9. bis 14. nicht angetretene Übernachtung nach Stornierung werden 70 % des Nettowertes, stets zzgl. der geltenden Umsatzsteuer, angerechnet bzw. 30 % netto erstattet. Für die nach der Stornierung bzw. nach der vorzeitigen Abreise eventuell folgenden Übernachtungen 15 bis 30 werden Ihnen 80 % des Nettopreises erstattet bzw. nur noch 20 % (zuzüglich der Umsatzsteuer bei Vorlage eines Leistungsaustausches) berechnet. Ab der 31. Nacht nach der Stornierung sowie für alle darauffolgenden Übernachtungen, die Bestandteil der ursprünglichen Buchung waren, entfallen jegliche Stornierungsgebühren. Bei einer gänzlichen Nichtanreise ohne Zimmerbezug und ohne vorliegende Stornierung sowie bei allen Gesamt- und Teilstornierungen unter 8 Tagen vor dem Anreisedatum richten sich die vorgenannten Fristen und Staffelungen nach dem exakten Buchungszeitraum, beginnend bereits ab der ersten nicht in Anspruch genommenen Übernachtung. 

Im Falle eines Reise- bzw. Aufenthaltsabbruchs (vorzeitige Abreise) oder bei Kürzung durch verspätete Anreise können Aufwendungen nur für nicht begonnene bzw. nicht angetretene Aufenthaltstage erspart werden. Eine vorzeitige Abreise hat bis 11:00 Uhr eines Morgens zu erfolgen, um den Anspruch auf Anwendung der 90-prozentigen Stornierungspauschale für die entsprechende Übernachtung auf den Folgetag zu bewahren. Sollte die vorzeitige Abreise jedoch erst nach 11:00 Uhr an einem Aufenthaltstag erfolgen, werden dennoch 100 % des ursprünglichen Preises für die Übernachtung vom Tag des tatsächlichen Check-outs auf den darauffolgenden Tag berechnet. Bei verspäteter Anreise besteht der Anspruch auf einen 10-prozentigen Erstattungsanteil ausschließlich für jene Nächte vor dem erstmaligen Bezug des Zimmers durch den Gast, unabhängig von der tatsächlichen Uhrzeit des Eincheckens. 

 

Am vereinbarten, regulären Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr früh geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Bei Nutzung des Zimmers am Abreisetag bis 16:00 Uhr werden 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung gestellt, ab 16:00 Uhr mindestens 90 %. Ein Anspruch auf Gewährung von vergünstigten Konditionen oder auf einen im Rahmen der ursprünglichen Buchung ggf. reduzierten Übernachtungspreis besteht bei verspäteter Abreise nicht. Der vom Hotel  festgelegte Listenpreis oder ein nach billigem Ermessen bestimmter, saisontypischer Zimmerpreis findet hierbei Anwendung als Berechnungsgrundlage im Falle der zeitlichen Überziehung des bei Buchung vereinbarten Abreisezeitpunktes. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. In Einzelfällen und nur bei vorheriger Vereinbarung werden aus Gründen der Kulanz ggf. geringe zeitliche Überziehungen unentgeltlich geduldet. 

Die vorstehenden Bedingungen für eine verspätete Abreise bzw. Nichtabreise finden auch bei Nichtrückgabe der Zimmerschlüssel zum Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Check-outs (grundsätzlich bis spätestens 11:00 Uhr am Abreisetag) Anwendung. Darüber hinaus steht es dem Gastgeber bzw. Hotel frei, einen höheren Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden im Falle der verspäteten oder nicht erfolgten Rückgabe von zuvor übergebenen Schüsseln geltend zu machen. Hiervon ausgenommen sind vom Gast fristgemäß gemeldete Schlüsselverlustfälle. Nähere Informationen zum Schlüsselverlust finden Sie unter Abschnitt „VII. Schadensfälle […]“. 

 

Die vorgenannten Fristen, Bedingungen und Pauschalen gelten auch für Teilstornierungen im Rahmen einer Personenzahlminderung, insbesondere bei gleichbleibender Zimmeranzahl, falls sich die Kalkulation der Übernachtungs- bzw. Zimmerkosten gemäß Buchungsbestätigung des Hotels ausdrücklich auf einen Preis pro Person pro Nacht bezieht. Die Erstattungsbeträge werden in diesem Fall auf Grundlage des stornierten Teils der Buchung ermittelt. Die entsprechend geltende Stornierungspauschale wird dadurch nur auf die ausbleibende Personenzahl angewendet. 

 

Die Stornierungspauschalen bzw. die prozentualen Erstattungsanteile beziehen sich stets auf die Hauptleistungen der Reservierung (Übernachtungen). Eventuell zusätzlich gebuchte Nebenleistungen bzw. Verpflegungsleistungen (u. a. Frühstück) sowie Reinigungskosten, welche als Aufwendungen im Falle der Nichtbelegung eines Zimmers vollständig entfallen, werden automatisch zu 100 % kostenfrei storniert, unabhängig von dem Eingang Ihrer schriftlichen Stornierung bei dem Hotel. Es werden daher grundsätzlich keine Rücktrittsgebühren für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten oder für Säuberungen bei Nichtbezug des Zimmers berechnet.

 

Für die ausschließliche Stornierung von einzelnen Nebenleistungen bzw. von gebuchten Verpflegungsleistungen, d. h. bei gleichzeitigem Fortbestand oder Nichtstornierung der Hauptleistung (dem Aufenthalt), gilt stets: 

Um als nicht in Anspruch genommen zu gelten, hat eine Stornierung von optionalen Nebenleistungen (wie z. B. Frühstück, Mahlzeiten) bis spätestens 07:00 Uhr früh am Vortag des ursprünglich vereinbarten Datums der Ausgabe bzw. Leistungserbringung zu erfolgen. Diese Frist ist dispositionsbedingt und liegt somit in der Beschaffungsorganisation (beispielsweise dem Einkauf von Waren) und der Vorbereitung sowie in der einhergehenden Personalplanung begründet. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Stornierungsfrist für Nebenleistungen wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 80 % der Nettosumme der davon betroffenen Nebenleistungen (zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer bei bereits (teil-)erbrachter Leistung) fällig. Im Übrigen wird die entsprechende Hauptleistung hiervon nicht berührt. 

Die erstattungsfähigen Anteile entsprechen jeweils den von uns ersparten Aufwendungen. Diese Stornierungsbedingungen mit den einhergehenden Rückerstattungsbestimmungen in Gestalt des angemessenen, gestaffelt pauschalisierten Abzuges von eingesparten Aufwendungen unter Berücksichtigung individueller, jedoch sittengemäßer Fristen werden als branchenüblich sowie fair für beide Vertragsparteien eingestuft und sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung zulässig. 

Ein vom vereinbarten Aufenthaltszeitraum (An- und Abreisedatum gemäß Buchung) abweichender Abrechnungszyklus, u. a. hinsichtlich einer gesplitteten Rechnungsstellung bei mehrwöchigen Aufenthalten und Langzeitreservierungen, hat keinen Einfluss auf die vorstehenden Bedingungen, Fristen und Stornierungspauschalen. 

Entgeltliche Kaufpreisrückerstattungen, einschließlich Teilrückzahlungen, erhalten Kunden stets unter Beachtung des Grundsatzes der Zahlungsmittelidentität auf demselben Transaktionsweg der originären Kaufpreiszahlung gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB. Sie erhalten somit Gutschriften von uns stets auf exakt demjenigen Zahlungsmittel, welches für die ursprüngliche Zahlung oder Anzahlung Ihrer Hotelrechnung belastet wurde.

 

Sie sind im Übrigen berechtigt, Ersatzgäste zu stellen, falls ein Aufenthalt nicht selbst oder in der ursprünglichen Konstellation angetreten werden kann. 

 

Als Kunde steht Ihnen darüber hinaus stets der Nachweis frei, dass durch Ihren Rücktritt und/ oder eine ähnliche Abweichung vom Hotelaufnahmevertrag (z. B. Stornierung, Teilstornierung, Reiseabbruch, verspätete Anreise, verspätete Abreise, Nichtanreise) kein oder ein wesentlich geringerer Schaden und somit finanzieller Verlust zu unserem Nachteil bzw. aufseiten der Unterkunft entstanden ist. Sie sind damit also berechtigt, dem Hotel nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder zumindest nicht in der geltend gemachten Höhe eingetreten ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

 

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Bei Nutzung des Zimmers am Abreisetag bis 16:00 Uhr werden 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung gestellt, ab 16:00 Uhr mindestens 90 %. Ein Anspruch auf Gewährung von vergünstigten Konditionen oder auf einen im Rahmen der ursprünglichen Buchung ggf. reduzierten Übernachtungspreis besteht bei verspäteter Abreise nicht. Der vom Hotel  festgelegte Listenpreis oder ein nach billigem Ermessen bestimmter, saisontypischer Zimmerpreis findet hierbei Anwendung als Berechnungsgrundlage im Falle der zeitlichen Überziehung des bei Buchung vereinbarten Abreisezeitpunktes. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. In Einzelfällen und nur bei vorheriger Vereinbarung werden aus Gründen der Kulanz ggf. geringe zeitliche Überziehungen unentgeltlich geduldet. 

VII. Schadensfälle (u. a. Schlüsselverlust, Rauchen, Sonderreinigungen, Inventarschäden)

 

Schlüsselverlust
1. Mit den übergebenen Schlüsseln ist verantwortungsvoll umzugehen. Alle übergebenen Schlüssel sind vollständig am Tag der Abreise vorzulegen. Der Kunde und/ oder seine gestellten Gäste sind für die Verteilung und Nutzung oder eine eventuelle Weitergabe der Schlüssel zwischen den einzelnen Gästen selbst verantwortlich, da dies nicht vom Hotel kontrolliert werden kann.

 

2. Bei dem Verlieren von einzelnen oder mehreren Gruppenschlüsseln, welche Teil einer Generalhauptschlüsselanlage (GHS) sind, haftet der Kunde aufgrund eines notwendigen Teil- oder Gesamtaustauschs der GHS-Schließanlage stets pauschal mit 750,00 € pro Verlustvorfall. Jeder wiederholte Verlust eines Gruppenschlüssels, auch nach bereits erfolgtem Austausch der GHS-Anlage, gilt als neuer Verlustvorfall und erfordert unter Berücksichtigung des aufwendigen und kostenintensiven Austauschs und/ oder der Modifikation der Schließanlage somit jeweils auch eine erneute Schadensersatzzahlung in Höhe von 750,00 €.

 

3. Bei Verlust von einfachen Schlüsseln für Nebenflächen oder Zubehörräume (u.a. Garage, Abstellräume), die nicht zu einer Schließanlage gehören, haftet der Kunde für die Ersatzbeschaffung und den Wechsel eines entsprechenden Türschlosses pauschal mit 130,00 € pro betroffenem Schloss.

 

4. Die Regulierung kann in Gestalt eines echten Schadensersatzes (vgl. Abschnitt 1.3 Absatz 1 UStAE) oder im Rahmen eines unechten Schadensersatzes nach Abschnitt 1.3 Absatz 11 UStAE erfolgen. Eine Naturalrestitution durch den Kunden oder Hausgast selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten ist jedoch ausgeschlossen. Das Hotel erhält gemäß § 249 Absatz 2 BGB stets den für die Wiederherstellung der Sache erforderlichen Geldbetrag. Abweichend von den hierzu unter Punkt 2. und Punkt 3. genannten Pauschalen kann der Kunde die Kalkulation und Zahlung der tatsächlichen Wiederherstellungskosten unter Anrechnung der damit verbundenen Auslagen, einschließlich des Personaleinsatzes sowie des Organisations- und Verwaltungsaufwands aufseiten des Hotel, verlangen.

 

5. Entscheidet sich der Kunde bzw. Schädiger für die detaillierte Aufrechnung der tatsächlichen Kosten, entfällt sein Anspruch auf die Zahlung einer der vorgenannten Pauschalentschädigungen. Darüber hinaus trägt er in diesem Fall die zusätzlichen Verwaltungs-, Organisations-, Fakturierungs-, Reise- und/ oder Personalkosten, welche dem Hotel im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schadensersatzangelegenheit entstehen.

 

6. Der Kunde hat im Falle der Wahl einer detailliert aufgeschlüsselten Berechnung der tatsächlichen Schadensersatzkosten Anspruch auf einen Nachweis durch Einsicht in Lieferantenangebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen oder in vergleichbare Belege über die vom Hotel vorgesehene Bezugsquelle und Konditionen der für die Schadensbeseitigung erforderlichen Materialen und/ oder Dienstleistungen. Die Art des auf Anfrage vorzulegenden Beleges bestimmt das Hotel.

 

7. Der Kunde ist als Schädiger allein zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Sollte der Kunde eine Regulierung über Versicherungen anstreben, ist er selbst für die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft verantwortlich. Das Hotel kommuniziert stets und ausschließlich mit dem Kunden als Schuldner. 

 

8. Der zu erbringende Schadensersatz durch den Kunden als Schädiger ist sofort fällig. Das Hotel geht im Rahmen der Schadensbeseitigung nicht in Vorleistung. 

Inventarschäden & sonstige Schadensfälle

1. Der Kunde ist als Verursacher im Schadensfall zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

 

2. Durch Reinigung nicht zu behebende Mängel an Mobiliar oder anderen Sachgegenständen, die hinsichtlich der Schadenshöhe einen marginalen Kleinbetrag übersteigen, können bedarfsweise auch im Rahmen eines Haftpflichtfalls über die Versicherung des Kunden oder des gestellten Gastes reguliert werden. Sollte der Kunde eine Regulierung über Versicherungen anstreben, ist er selbst für die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft verantwortlich. Das Hotel kommuniziert stets und ausschließlich mit dem Kunden als Schuldner. 

 

3. Die Regulierung kann in Gestalt eines echten Schadensersatzes (vgl. Abschnitt 1.3 Absatz 1 UStAE) oder im Rahmen eines unechten Schadensersatzes nach Abschnitt 1.3 Absatz 11 UStAE erfolgen. Eine Naturalrestitution durch den Kunden oder Hausgast selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten ist jedoch ausgeschlossen. Das Hotel erhält gemäß § 249 Absatz 2 BGB stets den für die Wiederherstellung der Sache erforderlichen Geldbetrag.

 

4. Der Schadensersatz kann pauschalisiert kalkuliert oder detailliert mit aufgeschlüsselten Einzelpositionen abgerechnet werden.

 

5. Entscheidet sich der Kunde bzw. Schädiger für eine detaillierte Aufrechnung der tatsächlichen Kosten, entfällt sein Anspruch auf die Zahlung einer Pauschalentschädigung. Darüber hinaus trägt er in diesem Fall die zusätzlichen Verwaltungs-, Organisations-, Fakturierungs-, Reise- und Personalkosten sowie sonstige Auslagen, welche dem Hotel im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Schadensersatzangelegenheit und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche entstehen.

 

6. Der Kunde hat im Falle der Wahl einer detailliert aufgeschlüsselten Berechnung der tatsächlichen Schadensersatzkosten Anspruch auf einen Nachweis durch Einsicht in Lieferantenangebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen oder in vergleichbare Belege über die vom Hotel vorgesehene Bezugsquelle und Konditionen der für die Schadensbeseitigung erforderlichen Materialen und/ oder Dienstleistungen. Die Art des auf Anfrage vorzulegenden Beleges bestimmt das Hotel.

 

7. Der zu erbringende Schadensersatz durch den Kunden als Schädiger ist sofort fällig. Das Hotel muss im Rahmen der Schadensbeseitigung grundsätzlich nicht in Vorleistung gehen und kann den für die Mängelbehebung oder Wiederherstellung notwendigen Geldbetrag im Voraus verlangen. 

Rauchen & Entsorgung von Zigaretten

1. Das Rauchen in den Gästezimmern und in den anderen Innenbereichen der Gebäude ist streng verboten. Zigaretten oder Ähnliches dürfen ausschließlich in der Außenanlage geraucht werden und müssen zwingend in den Aschenbechern entsorgt werden.

 

2. Sollten Zigaretten, Kaugummis, Müll oder Vergleichbares unsachgemäß auf dem Grundstück (u. a. auf den Boden-, Park- oder Rasenflächen, in Blumentöpfen) entsorgt worden sein, wird das Hotel eine entsprechende Müllbeseitigung und Reinigung vornehmen und diese Maßnahmen dem Kunden anschließend in Rechnung stellen. Gleiches gilt für die Nichteinhaltung des Verbotes von Rauchen in Innenräumen.

 

3. Für jeden Einzelverstoß gegen das Rauchverbot in Innenräumen wird darüber hinaus eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 120,00 € (brutto inkl. Umsatzsteuer) pro Vorfall fällig. Wiederholte Verstöße lösen diese Gebühr als unechten Schadensersatz im Sinne des Abschnitts 1.3 Absatz 11 UStAE erneut aus. Dem Hotel steht es frei, einen höheren Schadensersatzanspruch oder die Kosten für die Schadensbeseitigung durch Dritte geltend zu machen.

 

Zusatzbedingungen für Geschäftskunden mit Sonderkonditionen - Reinigungen, Sonderreinigungen (gilt für nicht online gebuchte Aufenthalte, für Buchungen einer gesamten Unterkunft zu Sonderkonditionen und/ oder für Langzeitaufenthalte)
1. Wir gehen davon aus, dass unsere Hausgäste auch in den Frühstücks- und Gemeinschaftsräumen sowie in den Kochbereichen Ordnung halten. Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltsräume bzw. die genutzten Gemeinschaftsräume, einschließlich der Flure, Treppenhäuser, Küche und Speisebereiche, selbstständig und regelmäßig von Ihnen bzw. den gestellten Gästen zu reinigen sind. Sollte in Gemeinschaftsräumen ein unüblich hoher Reinigungsaufwand anfallen, mit dem bestimmte Personen in Verbindung stehen, bitten wir diese Hausgäste bzw. den jeweiligen Rechnungsempfänger nach vorheriger Darlegung des Sachverhaltes und einer Bereitstellung von aussagekräftigem Fotomaterial ggf. höflich um eine anteilige Zuzahlung für die notwendige Sonderreinigung.

 

2. Die Aschenbecher für Zigaretten sind regelmäßig vom Kunden selbst bzw. seinen gestellten Gästen zu leeren.

 

3. Im Falle einer nicht erfolgten, unsachgemäßen oder unvollständigen Abfallentsorgung wird das Hotel eine kostenpflichtige Beseitigung vornehmen. Erforderliche Einsätze bzw. vom Hotel durchgeführte Müllentsorgungen und -trennungen (Nachsortierung) werden dem Kunden ebenfalls berechnet.

 

4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Zimmer, Nasszellen, Küchen und Essbereiche, Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume sowie Durchgangs- und Flurbereiche einschließlich des Inventars in einem dem Übergabetag entsprechenden, gleichwertigen, sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzugeben. Der Rechnungsempfänger und/ oder Verursacher kommt für eventuelle Schäden auf.

 

5. Jegliche Sonderreinigungsleistungen sowie die Beseitigungen marginaler Schäden erfolgen grundsätzlich durch einen unechten Schadensersatz und somit in Gestalt eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch nach Anschnitt 1.3 Absatz 11 UStAE. Es gelten hierbei die Preiskonditionen des Hotels.

 

VIII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Das Hotel haftet nicht bei Verlust von Wertgegenständen.

 

2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

 

3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

 

IX. Service/ Neben- & Sonderleistungen/ Buchungen/ Zahlungsmittel/ Mindestaufenthalte/ Haustiere/ Kurtaxe (Stand Mai 2023, Änderungen vorbehalten)

Zahlungsarten, Hotelrechnung 

Ihre Rechnung können Sie bar in Euro direkt vor Ort, auf Wunsch per Banküberweisung oder während der Online-Reservierung auch schon bequem bargeldlos mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten (Visa, Mastercard, Discover, American Express, Diners, CUP, JCB und Maestro) sowie per Sofortüberweisung (Klarna, Giropay) oder über PayPal begleichen. Die Anzahl der angebotenen Online-Zahlungsarten kann jedoch aus technischen Gründen variieren. Die aktuell verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Buchungsvorgangs angezeigt und können vor Abschluss der Reservierung ausgewählt werden.

Nebenleistungen, Zusatzleistungen, Sonderleistungen

Frühstück: Als übliche Nebenleistungen bieten wir unter anderem eine Frühstück-Option, welche Sie im Buchungsverlauf auf Wunsch hinzufügen können. Das Frühstück bzw. die buchbare Frühstück-Option wird ggf. von und bei unserem Nachbarn und Kooperationspartner „Hotel Bibermühle, Inh. Michael Schmidt, Lauchaer Straße 36 in 06647 Bad Bibra“ bereitgestellt. Wir informieren Sie stets am Vortag und/ oder bei Anreise, ob das Frühstück in unserem Hause oder im 100 Meter entfernten „Hotel Bibermühle“ stattfindet. Ein Anspruch auf die Wahl des Bereitstellungsortes seitens des Kunden besteht nicht. Es gelten im Übrigen die orts- und branchenüblichen, allgemeingültigen, sittlichen Uhrzeiten für die Inanspruchnahme dieser Nebenleistung bzw. für die Einnahme einer Frühstück-Mahlzeit. Ein Anspruch auf das Einpacken sowie die Mitnahme des Frühstücks besteht nicht. Ebenso besteht kein Erstattungsanspruch im Falle der Nichteinnahme von Speisen und Getränken oder bei Nichterscheinen des Gastes im üblichen Zeitrahmen des Frühstückstisches.

Textilreinigung: Weiterhin bieten wir auf Anfrage einen Textilreinigungsservice bzw. eine Möglichkeit, Ihre Kleidung reinigen zu lassen oder selbst zu waschen. Diese Nebenleistung lässt sich aktuell noch nicht direkt online hinzubuchen, kann aber nach erfolgter Reservierung oder während Ihres Aufenthaltes nachträglich telefonisch, per E-Mail sowie persönlich vor Ort angefragt werden. 

Bezüglich der Sonderleistungen, die im Rahmen eines Schadensersatzes ggf. von uns selbst erbracht werden, beachten Sie bitte den o. g. Abschnitt „VII. Schadensfälle (u. a. Schlüsselverlust, Rauchen, Sonderreinigungen, Inventarschäden).

Im Falle einer wirtschaftlich untrennbaren Zweckmäßigkeit unterliegen aufgeführte Nebenleistungen gemäß Abschnitt 3.10 Absatz 5 UStAE grundsätzlich dem Steuersatz der Hauptleistung. Für die kurzfristige Vermietung einschließlich für die unmittelbar der Beherbergung dienenden Nebenleistungen gilt gemäß § 12 Abs. 2 Nummer 11 UStG der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 Prozent. Weitere Informationen zur Definition und Abgrenzung begünstigter Nebenleistungen bei kurzfristiger Vermietung, u. a. in Gestalt des Aufteilungsgebotes sowie zur Vereinfachungsregelung, finden Sie unter Abschnitt 12.16 Absatz 4, 5, 8, 11, 12 UStAE. 

Mindestaufenthalte

Bei Aufenthalten bis zu 3 Nächten, an Wochenenden (2 Nächte), an Feiertagen (Pfingsten und Fronleichnam, Fasching, Ostern, Himmelfahrt, Weihnachten, Silvester) gilt ggf. ein abweichender Saisonpreis pro Nacht, der jedoch automatisch kalkuliert und in der Buchungsmaske angezeigt wird. Bitte beachten Sie hierbei auch die Beschreibungen und Hinweise auf den Zimmerseiten, insbesondere hinsichtlich der Preisstaffelung.

Haustiere

Gern auf Anfrage: Je nach Spezies und Anforderungsgrad ohne (Lebend-)Futter bis zu 22,00 € pro Tag. Näpfe, Korb, Decke, Transportbox, Leinen und Gegengifte sind mitzubringen, können aber bei vorheriger Anmeldung auf Wunsch teilweise bereitgestellt werden. Für notwendige Endreinigungen oder Sonderreinigungen können zusätzliche Kosten anfallen. Eventuelle Beschädigungen von Inventar gehen zu Lasten des Tierhalters. Eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung wird grundsätzlich empfohlen.

Kurtaxe

Es wird stets die aktuell geltende Kurtaxe vor Ort fällig und separat von der zuständigen Gemeinde berechnet. Die Kurtaxe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen und saisonabhängig pro Person erhoben. An- und Abreise gelten hierbei als ein Tag. Die Höhe der ortsüblichen Kurtaxe inkl. MwSt. liegt in 06647 Bad Bibra zur Zeit bei 0,50 € pro Übernachtung für eine erwachsene Person. Die Kurtaxe kann in der Verwaltung der Verbandsgemeinde An der Finne (Bahnhofstraße 2a, 06647 Bad Bibra) sowie an der Touristen-Informationsstelle der Stadt (Bürgergarten 1, 06647 Bad Bibra) entrichtet werden. Nach der Zahlung wird stets eine entsprechende Kurkarte pro Person ausgestellt, welche wiederum zusätzliche Vergünstigungen erlaubt. Touristische Übernachtungsgäste sind grundsätzlich zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet und für die fristgemäße Meldung bei den öffentlichen Abgabepunkten selbst verantwortlich. Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Schwerbehinderungen sind von der Kurtaxe befreit oder müssen lediglich einen ermäßigten Betrag zahlen. Die Befreiung von der Zahlungspflicht gilt des Weiteren auch für geschäftlich Reisende. Zusätzliche Informationen hinsichtlich der Kurtaxe, den damit verbundenen Ermäßigungen oder in Bezug auf die regionalen Sehenswürdigkeiten und Freizeitangebote können jederzeit bei den vorgenannten Anlaufstellen der Gemeinde und Stadt erfragt werden.

X. Ergänzende Reservierungsbedingungen - Datenschutz, Datenerhebung & -verarbeitung, Kundenvermittlung, Übertragung & Ausführung durch Dritte

Durch das Akzeptieren der Reservierungsbedingungen durch Häkchensetzung im Online-Reservierungsverlauf stimmen Sie ausdrücklich zu, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig zur Kenntnis genommen zu haben und mit diesen sowie mit der Verarbeitung, Erhebung und zweckgebundenen Kurzzeitspeicherung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden zu sein. Darüber hinaus erklären Sie sich mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs bzw. durch das Klicken auf „Checkout abschließen“ bereit, im Falle einer voraussichtlich erhöhten Auslastung unserer eigenen Gästehäuser mit einer alternativen Unterbringung bei unseren Kooperationspartnern zu den identischen oder vergleichbaren Konditionen einverstanden zu sein. Unsere Partner „Hotel Bibermühle“, Inh. Michael Schmidt, Lauchaer Str. 36 in 06647 Bad Bibra, und „Waldhotel Bad Bibra“, Inh. Bert Weissenborn, Am Schwimmbad 1 in 06647 Bad Bibra, sowie „Zimmervermietung Ludwig“, Inh. Wilfried Ludwig, Untere Krautgasse 40 in 06636 Laucha an der Unstrut, übernehmen in diesem Zusammenhang die Erbringung der Leistung durch Bereitstellung eines der von Ihnen gebuchten Kategorie am nächsten kommenden Zimmers innerhalb der entsprechenden Unterkunft bzw. am vorgenannten Standort des jeweiligen Partners. Über die Notwendigkeit einer solchen alternativen Unterbringung werden wir Sie vor dem Anreisedatum oder direkt bei Anreise in Kenntnis setzen und die erforderlichen Details und Informationen zur Verfügung stellen. Des Weiteren stimmen Sie durch das Akzeptieren dieser Bedingungen und mit erfolgreichem Abschluss des Buchungsprozesses einer Weitergabe Ihrer persönlichen Daten (u. a. Name, Vorname, vollständige Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an unsere Kooperationspartner („Hotel Bibermühle“, Inh. Michael Schmidt, Lauchaer Str. 36, 06647 Bad Bibra und „Waldhotel Bad Bibra“, Inh. Bert Weissenborn, Am Schwimmbad 1, 06647 Bad Bibra sowie „Zimmervermietung Ludwig“, Inh. Wilfried Ludwig, Untere Krautgasse 40, 06636 Laucha an der Unstrut) im Falle der Notwendigkeit einer externen Unterbringung zu, insbesondere zum Zwecke der Organisation des Unterkunftswechsels, der Übertragung und Anpassung Ihrer Reservierung sowie der Rechnungsstellung durch den eintretenden Kooperationspartner, welcher die Leistungserbringung zu vergleichbaren Bedingungen unter Berücksichtigung Ihrer ursprünglichen Buchung übernimmt und somit ggf. als neuer Gläubiger die sich daraus ergebenden Forderungen Ihnen gegenüber geltend macht. Im Regelfall erfolgt bei externer Unterbringung die Fakturierung (Rechnungsstellung, Abrechnung) jedoch trotzdem durch uns und auf Ihrer Hotelrechnung wird der von unserer Betriebsstätte abweichende, externe Leistungsort entsprechend vermerkt. Weiterhin erklären Sie sich durch das Klicken auf „Ich akzeptiere die Reservierungsbedingungen“ sowie auf „Checkout abschließen“ bereit, dass Ihre angegebenen Kontaktdaten (u. a. Name, Vorname, vollständige Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) von uns und unseren vorgenannten Hotel-Partnern im Rahmen branchenüblicher Prozesse verwendet und innerhalb von Verwaltungssoftware und Fakturierungsprogrammen sowie auf unternehmenseigenen Servern ausgewertet und zeitweise als Gastangaben gespeichert werden dürfen.

Bitten beachten Sie, dass bei der Wahl der sofortigen Online-Zahlung während des Buchungsvorgangs Ihre für das Auslösen und die Durchführung der Transaktion angegebenen Zahlungsdaten sicher und verschlüsselt von dem jeweils ausgewählten Zahlungsdienstleister verarbeitet werden. Hierfür werden Sie zur entsprechenden Seite oder dem Anbieter automatisch weitergeleitet. Weitere Hinweise erhalten Sie unter dem oben stehenden Abschnitt „Zahlungsarten, Hotelrechnung“ sowie im Buchungsvorgang vor Abschluss Ihrer Online-Reservierung.

Regelungen in Pandemiefällen (außer Kraft, zuletzt angewendet auf: SARS-CoV-2):

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist es erforderlich, dass wir Ihre vollständigen Kontaktdaten erfassen, verarbeiten und zeitweise speichern. Die pandemiebedingte Zusatzverarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 c), d), e) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO. Diese Verarbeitung ist erforderlich, um Beschäftigte im Hotelbetrieb zu schützen und ggf. Kontaktpersonen von an Covid-19 erkrankten Personen ausfindig zu machen und rechtzeitig verständigen zu können. Somit dient die Verarbeitung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Mitmenschen. Die Daten werden erforderlichenfalls an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben. Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung unter den in Art. 16 bis 18 DSGVO genannten Voraussetzungen. Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Mit Ihrem persönlichen Erscheinen am Tag der Anreise bzw. dem Einchecken versichern Sie, dass Sie nicht an Covid19 – typischen Krankheitssymptomen (v. a. Fieber, Husten und Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen) leiden oder unter angeordneter Quarantäne stehen.

Auf diese ergänzenden Bedingungen zur Reservierung sowie die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Sie nochmals während des Buchungsvorgangs hingewiesen und um eine Bestätigung durch Häkchensetzung gebeten. 

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere Kontaktdaten mit der E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Alternativ können Sie gern das unten am Seitenende stehende Kontaktfeld für die Versendung einer Nachricht verwenden. 

 

Verbraucher­streit­beilegung / Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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