Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Hausanschrift:
Pension „Zum Biber“
Lauchaer Straße 38 A
06647 Bad Bibra
Tel.: +49 (0) 171 570 2598 (Rezeption)
E-Mail: pension-biber@mail.de
als unselbstständige Zweigstelle betrieben von:
CL Serviceagentur
Inh. Christa Ludwig
Untere Krautgasse 40
06636 Laucha an der Unstrut
Tel.: +49 (0) 34462 279 865 (Verwaltung)
Fax: +49 (0) 34462 279 864
E-Mail: clservice@mail.de
St.-Nr.: 119/246/03927
USt-IdNr.: DE336179891
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner & Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die eventuellen Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der jeweilige Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Umsetzung der Stornierungsbedingungen mit Erstattungsrichtlinie (Pauschalisierung ersparter Aufwendungen, Rücktrittskosten, Rückerstattungen & Fristen - Stornierung, Teilstornierung, verspätete Anreise/ Kürzung, verspätete Abreise/ Überziehung, Reiseabbruch/ vorzeitige Abreise, Nichtanreise):
Jede Stornierung bedarf der Schriftform (gerichtet an: CL Serviceagentur, Inh. Christa Ludwig, Untere Krautgasse 40, 06636 Laucha an der Unstrut mit Hinweis auf den mit der Buchung assoziierten Leistungsort am Betriebsstandort: Pension „Zum Biber“, Lauchaer Straße 38 A in 06647 Bad Bibra). Ihre schriftliche Stornierung ist nur gültig, wenn diese bei uns postalisch oder per E-Mail eingeht. Der Zeitpunkt des Posteingangs bzw. des Empfangs der E-Mail ist hierbei maßgeblich für die jeweilige Fristwahrung. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Bestätigung von uns.
Eine vollständige Rückerstattung erhalten Kunden für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Anreisetermin. Gäste, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung und mindestens 14 Tage vor dem Anreisetag erfolgen.
Bei einer späteren Stornierung unter 14 Tagen vor dem Anreisetermin versuchen wir, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Sollte uns dies nicht möglich sein, gelten folgende Bedingungen:
Es wird bis 8 Tage vor dem Check-in eine Rückerstattung in Höhe von 30 % ausgegeben. Dies bedeutet, dass bis zu 8 Tage vor dem Anreisetermin eine Stornierungspauschale in Höhe von 70 % des Nettoübernachtungspreises (zzgl. Umsatzsteuer, ohne Anrechnung von eventuell zusätzlich gebuchten Verpflegungsleistungen) fällig wird.
Danach gilt für Stornierungen unter 8 Tagen vor Check-in oder bei Nichtanreise, dass 90 % der vereinbarten Beherbergungskosten (netto zzgl. Umsatzsteuer sowie ohne Anrechnung von evtl. gebuchten Nebenleistungen bzw. Frühstück) als Rücktrittspauschale in Rechnung gestellt werden. Dies entspricht folglich einer anteiligen Rückerstattung in Höhe von 10 % des Nettoübernachtungspreises.
Im Falle eines Reise- bzw. Aufenthaltsabbruchs (vorzeitige Abreise) oder bei Kürzung durch verspätete Anreise können Aufwendungen nur für nicht begonnene bzw. nicht angetretene Aufenthaltstage erspart werden. Eine vorzeitige Abreise hat bis 11:00 Uhr eines Morgens zu erfolgen, um den Anspruch auf Anwendung der 90-prozentigen Stornierungspauschale für die entsprechende Übernachtung auf den Folgetag zu bewahren. Sollte die vorzeitige Abreise jedoch erst nach 11:00 Uhr an einem Aufenthaltstag erfolgen, werden dennoch 100 % des ursprünglichen Preises für die Übernachtung vom Tag des tatsächlichen Check-outs auf den darauffolgenden Tag berechnet. Bei verspäteter Anreise besteht der Anspruch auf den 10-prozentigen Erstattungsanteil ausschließlich für jene Nächte vor dem erstmaligen Bezug des Zimmers durch den Gast, unabhängig von der tatsächlichen Uhrzeit des Eincheckens.
Am vereinbarten, regulären Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr früh geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Bei Nutzung des Zimmers am Abreisetag bis 16:00 Uhr werden 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung gestellt, ab 16:00 Uhr mindestens 90 %. Ein Anspruch auf Gewährung von vergünstigten Konditionen oder auf einen im Rahmen der ursprünglichen Buchung ggf. reduzierten Übernachtungspreis besteht bei verspäteter Abreise nicht. Der vom Hotel festgelegte Listenpreis oder ein nach billigem Ermessen bestimmter, saisontypischer Zimmerpreis findet hierbei Anwendung als Berechnungsgrundlage im Falle der zeitlichen Überziehung des bei Buchung vereinbarten Abreisezeitpunktes. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. In Einzelfällen und nur bei vorheriger Vereinbarung werden aus Gründen der Kulanz ggf. geringe zeitliche Überziehungen unentgeltlich geduldet.
Die vorstehenden Bedingungen für eine verspätete Abreise bzw. Nichtabreise finden auch bei Nichtrückgabe der Zimmerschlüssel zum Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Check-outs (grundsätzlich bis spätestens 11:00 Uhr am Abreisetag) Anwendung. Darüber hinaus steht es dem Gastgeber bzw. Hotel frei, einen höheren Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden im Falle der verspäteten oder nicht erfolgten Rückgabe von zuvor übergebenen Schüsseln geltend zu machen. Hiervon ausgenommen sind vom Gast fristgemäß gemeldete Schlüsselverlustfälle. Nähere Informationen zum Schlüsselverlust finden Sie unter Abschnitt „VII. Schadensfälle […]“.
Die vorstehenden Fristen, Bedingungen und Pauschalen gelten auch für Teilstornierungen im Rahmen einer Personenzahlminderung, insbesondere bei gleichbleibender Zimmeranzahl, falls sich die Kalkulation der Übernachtungs- bzw. Zimmerkosten gemäß Buchungsbestätigung des Hotels ausdrücklich auf einen Preis pro Person pro Nacht bezieht. Die Erstattungsbeträge werden in diesem Fall auf Grundlage des stornierten Teils der Buchung ermittelt. Die entsprechend geltende Stornierungspauschale wird dadurch nur auf die ausbleibende Personenzahl angewendet.
Die Stornierungspauschalen bzw. die prozentualen Erstattungsanteile beziehen sich stets auf die Hauptleistungen der Reservierung (Übernachtungen). Eventuell zusätzlich gebuchte Nebenleistungen bzw. Verpflegungsleistungen (u. a. Frühstück) sowie Reinigungskosten, welche als Aufwendungen im Falle der Nichtbelegung eines Zimmers vollständig entfallen, werden automatisch zu 100 % kostenfrei storniert, unabhängig von dem Eingang Ihrer schriftlichen Stornierung bei dem Hotel. Es werden daher grundsätzlich keine Rücktrittsgebühren für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten oder für Säuberungen bei Nichtbezug des Zimmers berechnet.
Für die ausschließliche Stornierung von einzelnen Nebenleistungen bzw. von gebuchten Verpflegungsleistungen, d. h. bei gleichzeitigem Fortbestand oder Nichtstornierung der Hauptleistung (dem Aufenthalt), gilt stets:
Um als nicht in Anspruch genommen zu gelten, hat eine Stornierung von optionalen Nebenleistungen (wie z. B. Frühstück, Mahlzeiten) bis spätestens 07:00 Uhr früh am Vortag des ursprünglich vereinbarten Datums der Ausgabe bzw. Leistungserbringung zu erfolgen. Diese Frist ist dispositionsbedingt und liegt somit in der Beschaffungsorganisation (beispielsweise dem Einkauf von Waren) und der Vorbereitung sowie der einhergehenden Personalplanung begründet. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Stornierungsfrist für Nebenleistungen wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 80 % der Nettosumme der davon betroffenen Nebenleistungen (zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer) fällig. Im Übrigen wird die entsprechende Hauptleistung hiervon nicht berührt.
Die erstattungsfähigen Anteile entsprechen jeweils den von uns ersparten Aufwendungen. Diese Stornierungsbedingungen mit einhergehenden Rückerstattungsrichtlinien in Gestalt des gestaffelt pauschalisierten Abzuges von ersparten Aufwendungen unter Berücksichtigung individueller Fristen werden als branchenüblich eingestuft und sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung zulässig.
Entgeltliche Kaufpreisrückerstattungen, einschließlich Teilrückzahlungen, erhalten Kunden stets unter Beachtung des Grundsatzes der Zahlungsmittelidentität auf demselben Transaktionsweg der originären Kaufpreiszahlung gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB. Sie erhalten somit Gutschriften von uns stets auf exakt demjenigen Zahlungsmittel, welches für die ursprüngliche Zahlung oder Anzahlung Ihrer Hotelrechnung belastet wurde.
Sie sind im Übrigen berechtigt, Ersatzgäste zu stellen, falls ein Aufenthalt nicht selbst oder in der ursprünglichen Konstellation angetreten werden kann.
Als Kunde steht Ihnen darüber hinaus stets der Nachweis frei, dass durch Ihren Rücktritt und/ oder eine ähnliche Abweichung vom Hotelaufnahmevertrag (z. B. Stornierung, Teilstornierung, Reiseabbruch, verspätete Anreise, verspätete Abreise, Nichtanreise) kein oder ein wesentlich geringerer Schaden und somit finanzieller Verlust zu unserem Nachteil bzw. aufseiten der Unterkunft entstanden ist. Sie sind damit also berechtigt, dem Hotel nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder zumindest nicht in der geltend gemachten Höhe eingetreten ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Bei Nutzung des Zimmers am Abreisetag bis 16:00 Uhr werden 50 % des vollen Zimmerpreises in Rechnung gestellt, ab 16:00 Uhr mindestens 90 %. Ein Anspruch auf Gewährung von vergünstigten Konditionen oder auf einen im Rahmen der ursprünglichen Buchung ggf. reduzierten Übernachtungspreis besteht bei verspäteter Abreise nicht. Der vom Hotel festgelegte Listenpreis oder ein nach billigem Ermessen bestimmter, saisontypischer Zimmerpreis findet hierbei Anwendung als Berechnungsgrundlage im Falle der zeitlichen Überziehung des bei Buchung vereinbarten Abreisezeitpunktes. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. In Einzelfällen und nur bei vorheriger Vereinbarung werden aus Gründen der Kulanz ggf. geringe zeitliche Überziehungen unentgeltlich geduldet.
VII. Schadensfälle (u. a. Schlüsselverlust, Rauchen, Sonderreinigungen, Inventarschäden)
Schlüsselverlust
1. Mit den übergebenen Schlüsseln ist verantwortungsvoll umzugehen. Das Hotel kann die Verteilung und Nutzung oder eine eventuelle Weitergabe der Schlüssel zwischen den einzelnen Gästen nicht kontrollieren. Bei dem Verlieren von einzelnen oder mehreren Gruppenschlüsseln, welche Teil einer Generalhauptschlüsselanlage (GHS) sind, haftet der Kunde aufgrund eines notwendigen Teil- oder Gesamtaustauschs der GHS-Schließanlage stets pauschal mit 1.500,00 € pro Verlustvorfall. Jeder wiederholte Verlust eines Gruppenschlüssels, auch nach bereits erfolgtem Austausch der GHS-Anlage, gilt als neuer Verlustvorfall und erfordert unter Berücksichtigung des aufwendigen und kostenintensiven Austauschs und/ oder der Modifikation der Schließanlage somit jeweils auch eine erneute Schadensersatzzahlung in Höhe von 1.500,00 €.
2. Bei Verlust von einfachen Schlüsseln für Nebenflächen oder Zubehörräume (u.a. Garage, Abstellräume), die nicht zu einer Schließanlage gehören, haftet der Kunde für die Ersatzbeschaffung und den Wechsel eines entsprechenden Türschlosses pauschal mit 130,00 € pro betroffenem Schloss.
3. Alle übergebenen Schlüssel sind vollständig am Tag der Abreise vorzulegen.
4. Im Rahmen der verbindlichen Buchung erklärt sich der Kunde als einverstanden mit den geltenden Schlüsselverlustpauschalen in Gestalt der vorgenannten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rauchen & Entsorgung von Zigaretten
Das Rauchen in den Gästezimmern und in den anderen Innenbereichen der Gebäude ist streng verboten. Zigaretten oder Ähnliches dürfen ausschließlich in der Außenanlage geraucht werden und müssen zwingend in den Aschenbechern entsorgt werden. Die Aschenbecher sind regelmäßig vom Kunden bzw. seinen gestellten Gästen zu leeren. Sollten Zigaretten, Kaugummis, Müll oder Vergleichbares unsachgemäß auf dem Grundstück (u. a. auf den Boden-, Park- oder Rasenflächen, in Blumentöpfen) entsorgt worden sein, wird das Hotel eine entsprechende Müllbeseitigung und Reinigung vornehmen und diese Maßnahmen dem Kunden anschließend in Rechnung stellen. Gleiches gilt für die Nichteinhaltung des Verbotes von Rauchen in Innenräumen.
Reinigungen & Inventarschäden (gilt für Geschäftskunden, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde):
1. Wir gehen aber davon aus, dass unsere Hausgäste auch in den Frühstücks- und Gemeinschaftsräumen sowie in den Kochbereichen Ordnung halten. Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltsräume bzw. die genutzten Gemeinschaftsräume, einschließlich der Flure, Treppenhäuser, Küche und Speisebereiche, selbstständig und regelmäßig von Ihnen bzw. den gestellten Gästen zu reinigen sind. Sollte in Gemeinschaftsräumen ein unüblich hoher Reinigungsaufwand anfallen, mit dem bestimmte Personen in Verbindung stehen, bitten wir diese Hausgäste bzw. den jeweiligen Rechnungsempfänger nach vorheriger Darlegung des Sachverhaltes und einer Bereitstellung von aussagekräftigem Fotomaterial ggf. höflich um eine anteilige Zuzahlung für die notwendige Sonderreinigung.
2. Im Falle einer nicht erfolgten, unsachgemäßen oder unvollständigen Abfallentsorgung wird das Hotel eine kostenpflichtige Beseitigung vornehmen. Erforderliche Einsätze bzw. vom Hotel durchgeführte Müllentsorgungen und -trennungen (Nachsortierung) werden dem Kunden ebenfalls berechnet.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Zimmer, Nasszellen, Küchen und Essbereiche, Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume sowie Durchgangs- und Flurbereiche einschließlich des Inventars in einem dem Übergabetag entsprechenden, gleichwertigen, sauberen und unbeschädigten Zustand zurückzugeben. Der Rechnungsempfänger kommt für eventuelle Schäden auf. Durch Reinigung nicht zu behebende Mängel an Mobiliar oder anderen Sachgegenständen, die hinsichtlich der Schadenshöhe einen marginalen Kleinbetrag übersteigen, können jedoch bedarfsweise auch im Rahmen eines Haftpflichtfalls über die Versicherung des gestellten Gastes oder des Unternehmenskunden reguliert werden.
VIII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Das Hotel haftet nicht bei Verlust von Wertgegenständen.
2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
IX. Service/ Buchungen/ Zahlungsmittel/ Mindestaufenthalte/ Haustiere/ Kurtaxe (Stand August 2021, Änderungen vorbehalten)
Zahlungsarten - Hotelrechnung - Kreditkarten
Ihre Rechnung können Sie bar in Euro direkt vor Ort, auf Wunsch per Banküberweisung oder während der Online-Reservierung auch schon bequem bargeldlos mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten (Visa, Mastercard, Discover, American Express, Diners, CUP, JCB und Maestro) sowie per Sofortüberweisung (Klarna, Giropay) oder über PayPal begleichen. Die Anzahl der angebotenen Online-Zahlungsarten kann jedoch aus technischen Gründen variieren. Die aktuell verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Buchungsvorgangs angezeigt und können vor Abschluss der Reservierung ausgewählt werden.
Mindestaufenthalte
Bei Aufenthalte bis 3 Nächte, an Wochenenden (2 Nächte), an Feiertagen (Pfingsten und Fronleichnam, Fasching, Ostern, Himmelfahrt, Weihnachten, Silvester) gilt ggf. ein abweichender Saisonpreis pro Nacht, der jedoch automatisch kalkuliert und in der Buchungsmaske angezeigt wird. Bitte beachten Sie hierbei auch die Beschreibungen und Hinweise auf den Zimmerseiten, insbesondere hinsichtlich der Preisstaffelung.
Haustiere
Gern auf Anfrage: Je nach Spezies und Anforderungsgrad ohne (Lebend-)Futter bis zu 22,00 € pro Tag. Näpfe, Korb, Decke, Transportbox, Leinen und Gegengifte sind mitzubringen, können aber bei vorheriger Anmeldung auf Wunsch teilweise bereitgestellt werden. Für notwendige Endreinigungen oder Sonderreinigungen können zusätzliche Kosten anfallen. Eventuelle Beschädigungen von Inventar gehen zu Lasten des Tierhalters. Eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung wird grundsätzlich empfohlen.
Kurtaxe
Es wird stets die aktuell geltende Kurtaxe vor Ort fällig und separat von der zuständigen Gemeinde berechnet. Die Kurtaxe wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen und saisonabhängig pro Person erhoben. An- und Abreise gelten hierbei als ein Tag. Die Höhe der ortsüblichen Kurtaxe inkl. MwSt. liegt in 06647 Bad Bibra zur Zeit bei 0,50 € pro Übernachtung für eine erwachsene Person. Die Kurtaxe kann in der Verwaltung der Verbandsgemeinde An der Finne (Bahnhofstraße 2a, 06647 Bad Bibra) sowie an der Touristen-Informationsstelle der Stadt (Bürgergarten 1, 06647 Bad Bibra) entrichtet werden. Nach der Zahlung wird stets eine entsprechende Kurkarte pro Person ausgestellt, welche wiederum zusätzliche Vergünstigungen erlaubt. Touristische Übernachtungsgäste sind grundsätzlich zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet und für die fristgemäße Meldung bei den öffentlichen Abgabepunkten selbst verantwortlich. Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Schwerbehinderungen sind von der Kurtaxe befreit oder müssen lediglich einen ermäßigten Betrag zahlen. Die Befreiung von der Zahlungspflicht gilt des Weiteren auch für geschäftlich Reisende. Zusätzliche Informationen hinsichtlich der Kurtaxe, den damit verbundenen Ermäßigungen oder in Bezug auf die regionalen Sehenswürdigkeiten und Freizeitangebote können jederzeit bei den vorgenannten Anlaufstellen der Gemeinde und Stadt erfragt werden.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Reservierungsbedingungen
Auf unsere Bedingungen zur Reservierung werden Sie während des Buchungsvorgangs hingewiesen und um eine Bestätigung durch Häkchensetzung gebeten. Um die Reservierungsbedingungen bereits jetzt vollständig einzusehen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: Reservierungsbedingungen Pension „Zum Biber“ - jetzt aufrufen
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere Kontaktdaten mit der E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Alternativ können Sie gern das unten am Seitenende stehende Kontaktfeld für die Versendung einer Nachricht verwenden.
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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